SOLARENERGIE FÜR IHR PROJEKT
Solaranlagen: Photovoltaik, Solarthermie und Angebote verstehen
Strom oder Wärme vom eigenen Dach: Finden Sie den passenden Einstieg, vergleichen Sie vollständige Kosten und prüfen Sie Förderwege für Ihre Stadt. Zehn regionale Planungshilfen ergänzen die gemeinsamen Grundlagen.

REGIONALE PLANUNGSHILFEN
Solaranlagen in Ihrer Stadt vorbereiten
Wählen Sie Ihre Stadt. Die Seiten verbinden unterschiedliche Gebäudefragen mit recherchierten regionalen Förderständen, Angebotspositionen und einer eigenen Vorbereitungsliste.

Solaranlagen Berlin
Gemeinsame Dachflächen und SolarPLUS: Zuständigkeiten, Stromnutzung und passende Förderbausteine klären.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Hamburg
Strom oder Wärme: Photovoltaik, Warmwasser und die Hamburger Förderwege als getrennte Aufgaben planen.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen München
Gemeinsam entscheiden: Dachnutzung, Beratung und aktuelle FKG Bausteine von früheren Anlagenzuschüssen trennen.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Köln
Förderbudget ausgeschöpft: Angebote ohne ungesicherte Zuschüsse rechnen und Dacharbeiten vollständig berücksichtigen.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Frankfurt am Main
PV am Haus oder Carport: Ladezeiten, Speicher und die Bedingungen des Frankfurter Klimabonus zusammen betrachten.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Düsseldorf
Solargründach oder Balkongerät: Flächen, Zustimmungen und Förderstatus passend zum tatsächlichen Vorhaben klären.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Stuttgart
Begrenzte Dachfläche: PV, Solarthermie und PVT abwägen und förderfähige Nebenkosten der Solaroffensive prüfen.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Leipzig
Vom Solarkataster zur Dachprüfung: Gestaltung, notwendige Zustimmungen und realistische Angebote früh klären.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Dortmund
Reihenhaus und Speicher: nutzbare Dachfläche, vollständige Angebote und den vorläufigen Förderstopp berücksichtigen.
Zur Planungshilfe
Solaranlagen Essen
Strom oder Warmwasser: vorhandene Heizung, nutzbaren Ertrag und den eingestellten Stadtzuschuss getrennt bewerten.
Zur PlanungshilfeSolar ist der Oberbegriff: Welche Technik liefert was?
Photovoltaik, kurz PV, erzeugt elektrischen Strom. Solarthermie stellt Wärme bereit. Beide nutzen Sonnenenergie und sind deshalb Solaranlagen. Die Begriffe sind beim Angebotsvergleich entscheidend: Ein Preis für Kollektoren ist kein Preis für ein PV System.
| Merkmal | Photovoltaik | Solarthermie |
|---|---|---|
| Ergebnis | Elektrischer Strom | Nutzbare Wärme |
| Dachtechnik | Module mit Solarzellen | Thermische Kollektoren |
| Typische Systemteile | Wechselrichter, optional Batteriespeicher | Wärmekreis, Pumpe, Regelung und Wärmespeicher |
| Anwendung | Haushaltsgeräte, geeignetes Laden, elektrische Wärmeerzeugung | Warmwasser, je nach Auslegung Heizungsunterstützung |
| Überschüsse | Gegebenenfalls speichern oder ins Netz einspeisen | Wärmespeicher und Nutzungskonzept nötig; keine übliche Stromvergütung |
Die Bezeichnungen ordnet EWE: Unterschied zwischen Solar und Photovoltaik ein. Solarwärme kann zwischengespeichert werden; bei geringer Abnahme muss das System fachlich zum sommerlichen Betrieb passen. Dimensionierung, Regelung und Schutzkonzept gehören zusammen. Die Aussage, überschüssige Wärme bleibe einfach ungenutzt auf dem Dach, beschreibt das System deshalb unzureichend. Grundlage: Verbraucherzentrale: Solarthermie für Warmwasser und Heizung.

PVT verbindet Strom und Wärme, braucht aber ein passendes System
PVT Kollektoren nutzen eine Fläche für elektrische und thermische Energie. Welche Wärme nutzbar ist, hängt von Bauart und Gesamtkonzept ab. In geeigneten Konzepten kann die thermische Seite beispielsweise eine Wärmequelle für eine Wärmepumpe sein. Das ist keine automatische Alternative mit garantiert höherer Wirtschaftlichkeit. Lassen Sie Temperaturen, Speicher, Regelung und Wartung sowie eine getrennte Vergleichslösung erklären. Fachliche Einordnung: Fraunhofer ISE: Wärmepumpen und mögliche PVT Wärmequellen.
kWp und kWh nicht verwechseln
kWp beschreibt die Nennleistung von PV unter festgelegten Prüfbedingungen. kWh ist eine Energiemenge, etwa die Jahresproduktion oder der Stromverbrauch. Beim Batteriespeicher bezeichnet kWh eine Kapazität; fragen Sie ausdrücklich nach der nutzbaren Kapazität. Eine 10 kWp Anlage liefert nicht ständig 10 kW und ein 10 kWh Speicher ist keine 10 kWp Solaranlage.
Welche Vorteile sind realistisch?
PV kann einen Teil des Stromkaufs ersetzen und geeignete zusätzliche Verbraucher versorgen. Der Nutzen hängt davon ab, wann Produktion und Bedarf zusammentreffen. Einspeisung und ein passend bewerteter Speicher können weitere Teile des Konzepts sein. Solarthermie kann Energie für die Wärmeerzeugung einsparen, wenn Ertrag, Speicher und Bedarf zusammenpassen.
Mehr Unabhängigkeit bedeutet keine vollständige Versorgung zu jeder Jahreszeit. Ein Batteriespeicher ist außerdem nicht automatisch eine Ersatzstromanlage. Wer eine Versorgung bei Netzausfall wünscht, braucht ausdrücklich dafür geeignete Technik und eine fachlich geplante Funktion. Herstellung und Betrieb haben ebenfalls Auswirkungen auf Ressourcen und Umwelt; Solarenergie ist kein völlig aufwandsfreier Strom.
Dach, Verbrauch und unabhängige Beratung zuerst zusammenbringen
Für ein erstes Gespräch helfen Stromrechnungen, Angaben zu Nutzungszeiten, aktuelle Dachfotos und Informationen zur Heizung. Beschreiben Sie geplante Veränderungen wie ein Elektroauto oder einen Heizungswechsel realistisch. Lassen Sie Dachzustand, Tragfähigkeit, Schatten, Leitungswege und elektrische Voraussetzungen durch geeignete Fachleute beurteilen. Eine erste Karte oder Ferneinschätzung ersetzt diese Prüfung nicht.
Eine unabhängige Solar oder Energieberatung kann zunächst Ziele und Angebote ordnen. Ausführender Elektrofachbetrieb, Dachbetrieb, Heizungsfachbetrieb und gegebenenfalls Statiker übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Bei einer Gemeinschaft sind Betreiberrolle, Beschluss und Messkonzept zusätzlich zu klären. Prüfen Sie früh auch mögliche Solarpflichten, Schutzvorgaben und Zustimmungen für das konkrete Gebäude. Orientierung zur Vorbereitung: Verbraucherzentrale: Planung einer Photovoltaikanlage.

Was kosten Photovoltaik und Speicher?
Ein pauschaler Preis von 1.000 bis 1.600 Euro je kWp passt nicht automatisch zu jeder Größe und jedem Leistungsumfang. Kleine Anlagen können je kWp teurer sein. Für eine Kaufentscheidung brauchen Sie mehrere vollständige Angebote mit geklärten Dach und Elektroarbeiten.
Einordnung der folgenden Angebotsdaten
Die Verbraucherzentrale NRW wertete 71 PV Angebote und 70 Speicherangebote aus Januar 2025 bis August 2026 aus. Sie bezeichnet diese ausdrücklich nicht als Orientierung für heutige Marktpreise. Die Auswahl zeigt Größenunterschiede; Mittelwerte sind keine verbindlichen Angebote. Quelle und Methodik: Verbraucherzentrale: Auswertung von PV und Speicherangeboten, Stand 28. August 2026.
| Teil und Größenklasse | Ausgewerteter Mittelwert |
|---|---|
| PV, 4 bis 6 kWp | 2.090 Euro je kWp |
| PV, über 9 bis 10 kWp | 1.410 Euro je kWp |
| PV, über 12 bis 14 kWp | 1.240 Euro je kWp |
| Speicher, 4 bis 6 kWh | 510 Euro je kWh |
| Speicher, über 8 bis 10 kWh | 410 Euro je kWh |
| Speicher, über 10 bis 12 kWh | 390 Euro je kWh |
Der PV Teil ist ohne Batterie ausgewertet. Speicherpreise betreffen die Installation zusammen mit PV. Individuelle Hauselektrik und Ersatzstrom können zusätzlich anfallen. Die Ergebnisse einzelner Angebote streuen deutlich.
Was im vollständigen Angebot stehen sollte
- Dachprüfung, gegebenenfalls Sanierung, Gerüst und Befestigung.
- Module, Wechselrichter, Montage, erforderliche Schutztechnik und Leitungen.
- Arbeiten am Zählerschrank, Messung, Netzabstimmung und Inbetriebnahme.
- Batterie als eigene Option mit nutzbarer Kapazität, Betrieb und gegebenenfalls Ersatzstromfunktion.
- Dokumentation, Einweisung, Betreuung sowie laufende Kosten und Finanzierungsaufwand.
Für Solarthermie oder PVT kommt die konkrete Wärmeintegration hinzu: Speicher, Hydraulik, Regelung und bestehende Heizung. Ein bloßer Kollektorpreis ist deshalb kein Gesamtpreis. Diese Seite leitet daraus keinen pauschalen aktuellen Stadtpreis ab.
Wie wirkt sich Eigenverbrauch aus? Eine anpassbare PV Beispielrechnung
Das Werkzeug rechnet mit frei gewählten Annahmen, nicht mit einer Ertragsprognose für Ihr Dach. Es zeigt einen vereinfachten jährlichen Betriebsbeitrag: vermiedener Stromkauf plus Einspeisung minus laufende Kosten. Investition, Finanzierung, Reparaturen, Ersatzbeschaffung, Steuern, Alterung, Preisänderungen und Zeiten ohne Vergütung sind nicht enthalten. Es berechnet daher weder Rendite noch eine verlässliche Amortisationsdauer.
Im Ausgangsbeispiel: 3.000 × 0,30 Euro + 6.000 × 0,077 Euro − 150 Euro = 1.212 Euro pro Jahr vor den genannten weiteren Positionen. Verändern Sie insbesondere Erzeugung und Eigenverbrauch vorsichtig. Ein zusätzlicher Speicher verändert Kosten, Verluste und Nutzung und wird hier nicht separat simuliert. Die Eingaben werden von diesem Werkzeug nicht versendet oder gespeichert.
Vergütung: Inbetriebnahmedatum und Leistungsstufen beachten
Die Bundesnetzagentur nennt für neue Dachanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 für den ersten Leistungsanteil bis 10 kW eine feste Einspeisevergütung von 7,70 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 Cent/kWh bei Volleinspeisung. Größere Anlagen werden nach Leistungsanteilen abgestuft. Die 7,70 Cent im Werkzeug sind nur ein anpassbarer Ausgangswert und kein Tarif für jede Anlage.
Für Neuanlagen nach Ende 2026 beschreibt die Behörde eine noch in parlamentarischer Beratung befindliche Nachfolgeregelung. Zukünftige Konditionen sind damit nicht als gesichert einzuplanen; daraus folgt kein pauschales Ende bestehender Ansprüche. Vergütungsbedingungen, Messung, Steuerbarkeit und etwaige Vergütungsausfälle sind für den konkreten Inbetriebnahmefall zu prüfen. Maßgebliche Quelle: Bundesnetzagentur: EEG Förderung und aktuelle Vergütungssätze.
Förderung, Finanzierung und null Prozent Umsatzsteuer auseinanderhalten
Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, eine Einspeisevergütung hängt von erzeugter und vergüteter Energie ab, ein Zuschuss hat eigene Bedingungen. Keine dieser Positionen sollte im Angebot als automatisch sicher erscheinen.
Nullsteuersatz für geeignete PV Leistungen
§ 12 Absatz 3 UStG sieht unter Voraussetzungen null Prozent Umsatzsteuer für bestimmte PV Lieferungen und Installationen einschließlich wesentlicher Komponenten und geeigneter Speicher vor. Dazu gehören Anforderungen an Anlage und Gebäude. Bei höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister werden die Standortvoraussetzungen gesetzlich vermutet; das ist keine starre allgemeine Förderobergrenze. Nicht jede Solarthermie Leistung oder jeder gemischte Auftrag erhält deshalb automatisch null Prozent. Lassen Sie die zutreffenden Rechnungspositionen klären. Rechtsgrundlage: Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3: Nullsteuersatz.
KfW 270: Darlehen für passende Vorhaben
„Erneuerbare Energien Standard“ kann unter seinen Bedingungen unter anderem PV, Speicher und Solarthermie finanzieren. Für private Antragsteller muss ein Teil des erzeugten Stroms oder der Wärme eingespeist werden. Kreditprüfung, aktuelle Zinsen und antragsgerechter Beginn sind mit dem Finanzierungspartner vorab zu klären. Ein vollständig eigenverbrauchtes Inselkonzept ist damit nicht pauschal zugesagt. Programm: KfW 270: Erneuerbare Energien Standard.
Solarthermie als Heizungsmaßnahme prüfen
Für eine geeignete erneuerbare Heizungsmaßnahme kann KfW 458 relevant sein. Die konkrete Förderfähigkeit, technischen Anforderungen und Nachweise müssen zum Bestandsgebäude und Vorhaben passen. Für den Antrag verlangt die KfW einen Lieferungs oder Leistungsvertrag mit der vorgesehenen Förderbedingung. Deshalb ist die pauschale Regel „vor dem Antrag niemals irgendeinen Vertrag“ hier falsch. Lassen Sie Bestätigung, Vertrag, Antrag und zulässigen Beginn in der richtigen Reihenfolge vorbereiten. Eine gewöhnliche PV Dachanlage ist kein automatisch förderfähiger Heizungstausch. Aktuelle Bedingungen: KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen.
Regionale Förderstände: Was ist aktuell offen und was nicht?
Recherchestand 2. November 2026. Die Übersicht ist keine individuelle Zusage. Bedingungen und Mittel können sich ändern. Die jeweilige Stadtseite erläutert den Prüfweg und verlinkt die offiziellen Angaben.
| Stadt | Prüfhinweis |
|---|---|
| Berlin | SolarPLUS S und L nach Nutzung und Maßnahme unterscheiden. |
| Hamburg | IFB Wärmebausteine prüfen; kein pauschaler PV oder Stromspeicherzuschuss. |
| München | Gewöhnliche PV Anlagenförderung im FKG seit 18. Dezember 2024 geschlossen; andere Bausteine getrennt prüfen. |
| Köln | Budget 2026 ausgeschöpft; keine neuen Anträge. |
| Frankfurt am Main | Klimabonus nach Maßnahme und zulässigem Beginn prüfen. |
| Düsseldorf | Stadtprogramm in Überarbeitung; derzeit keine neuen Anträge. |
| Stuttgart | Aktuelle Solaroffensive: bestimmte Nebenkosten und eigene Speicherbedingungen. |
| Leipzig | SAB Balkonkraftwerk Programm seit Juli 2026 für neue Anträge geschlossen. |
| Dortmund | PV Programm seit 5. Juni 2026 vorläufig gestoppt. |
| Essen | Solarprogramm seit 3. Juli 2025 gestoppt; Fortsetzung offen. |
So wird aus der Idee eine belastbare Anfrage
- Ziel beschreiben: Strom, Warmwasser, Heizungsunterstützung oder eine begründete Kombination.
- Bestand aufnehmen: Dach, Verbrauch, Heizung, Elektrik und Berechtigung am Gebäude.
- Vorprüfung veranlassen: geeignete Fachleute für Technik und nötige Zustimmungen einbeziehen.
- Förderablauf klären: Programm, Antragsteller, Kombination und Beginn vor Bindungen prüfen.
- Gleiche Angebote vergleichen: Basis, Optionen, offene Arbeiten und laufende Kosten trennen.
- Übergabe vereinbaren: Inbetriebnahme, erforderliche Registrierung, Dokumentation und Betreuung zuordnen.
Gold Leads bietet redaktionelle Orientierung und führt selbst keine Installation aus. Eine Partneranfrage ist auf diesen Seiten derzeit nicht eingebunden. Für den bestehenden ausführlichen Beitrag besuchen Sie den Ratgeber Solaranlage mit Speicher; weitere Beiträge finden Sie in der Kategorie Solaranlagen.
Häufige Fragen zu Solaranlagen
Ist Solar dasselbe wie Photovoltaik?
Solar bezeichnet die Nutzung der Sonnenenergie allgemein. PV liefert Strom, Solarthermie Wärme. PVT verbindet beide Energieformen in einem geeigneten Gesamtkonzept.
Braucht jede PV Anlage einen Speicher?
Nein. Vergleichen Sie dieselbe PV Anlage mit und ohne Speicher. Maßgeblich sind zusätzlicher nutzbarer Eigenverbrauch sowie Investition, Verluste und Betrieb.
Sind alte Förderlisten für eine Bestellung ausreichend?
Nein. Programme können geschlossen oder ausgeschöpft sein. Prüfen Sie aktuelle Bedingungen, Budget und den für Ihr Vorhaben zulässigen Beginn direkt beim Fördergeber.
Kann ich die Beispielrechnung als Ertragsgarantie nutzen?
Nein. Sie verwendet frei gewählte Annahmen und lässt zahlreiche Kosten und Entwicklungen aus. Eine belastbare Projektentscheidung benötigt gebäudebezogene Planung und eine vollständige Rechnung.
Kann Gold Leads meine Anlage installieren?
Gold Leads ist ein Informationsportal. Planung und Ausführung übernehmen geeignete Fachleute. Eine Partneranfrage ist hier derzeit nicht eingebunden.
Quellen, Redaktion und Bildmaterial
Redaktion: Uwe Dahlhoff für Gold Leads · Stand: 2. November 2026. Mit KI-Unterstützung erstellte und redaktionell bearbeitete Orientierung, kein eigener Produkttest oder Gebäudegutachten. Förderstände und Voraussetzungen wurden anhand der angegebenen offiziellen Stellen recherchiert. Die Stadtseiten dokumentieren ihre regionalen Quellen. Bildmaterial: Die Fotos im Kopfbereich und im Text stammen aus der bereitgestellten Fotomediathek. Sie werden als allgemeine Motivbeispiele verwendet; ihr Aufnahmeort ist nicht als eine der genannten Städte belegt. Die Vorschaumotive der zehn Stadtkarten sind KI Illustrationen fiktiver Situationen. Abgebildete Personen werden nicht als Mitarbeiter oder Partner von Gold Leads dargestellt. Die Bilder sind keine technischen Ausführungsnachweise.
- EWE: Unterschied zwischen Solar und Photovoltaik
- Verbraucherzentrale: Solarthermie für Warmwasser und Heizung
- Fraunhofer ISE: Wärmepumpen und mögliche PVT Wärmequellen
- Verbraucherzentrale: Auswertung von PV und Speicherangeboten, Stand 28. August 2026
- Bundesnetzagentur: EEG Förderung und aktuelle Vergütungssätze
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3: Nullsteuersatz
- KfW 270: Erneuerbare Energien Standard
- KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen
- Verbraucherzentrale: Planung einer Photovoltaikanlage
